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MKB Mittelstandskreditbank AG
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Direktversicherung

 

 

Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die vom Unternehmen auf das Leben des Arbeitnehmers oder angestellten Geschäftsführers abgeschlossen wird und hinsichtlich deren Leistungen der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. 

Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam finanziert werden. 

Als angestellter Geschäftsführer Ihres Handwerkunternehmens gelten Sie ebenfalls als Angestellter und können von den Vorteilen der Direktversicherung profitieren. 

Bei der Direktversicherung bedeutet das konkret: Sie können einen bestimmten Betrag im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen: Genauer gesagt sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2009 sind das 2.592 EUR. Die Auszahlungen im Alter werden nachgelagert besteuert, doch das ist durch meist niedrigere Einkünfte im Rentenalter häufig vorteilhafter als während der Erwerbszeit.

Gegebenenfalls können weitere 1.800 EUR jährlich steuerfrei sein, sofern die Pauschalversteuerung nicht im gleichen Jahr in Anspruch genommen wird. Dieser steuerfreie Zusatzbeitrag von jährlich 1.800 EUR ist jedoch sozialversicherungspflichtig.

Voraussetzung für die Anerkennung als betriebliche Altersversorgung und damit für die steuerliche Förderung ist, dass das Endalter der Direktversicherung nicht vor dem 60. Lebensjahr liegt und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen ist.

Die Vorzüge: einfaches Handling, geringer Verwaltungsaufwand. Sie ist die - insbesondere in kleinen und mittelgroßen Betrieben - am häufigsten gewählte Gestaltungsform der betrieblichen Altersversorgung. 

Unsere Kundenbetreuer zeigen Ihnen die individuellen Möglichkeiten auf und entwickeln mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ein individuelles Vorsorgekonzept.

 

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