Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine vom Betrieb unabhängige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt.
Die versicherte Person ist Ihr Mitarbeiter oder Sie als angestellter Geschäftsführer: Der Versicherte hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer und überweisen die Beiträge für Ihren Mitarbeiter an die Pensionskasse. Diese Beiträge können entweder von Ihnen oder von Ihrem Mitarbeiter (durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen beiden gemeinsam erbracht werden. Bei der Entgeltumwandlung vereinbart Ihr Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile seines Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Das geht natürlich auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen.
Als Arbeitgeber können Sie Lohnnebenkosten einsparen. Zudem sind Ihre Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich abziehbar.
Für Ihre Mitarbeiter ist ein Anlagebetrag von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei. Im Jahr 2009 sind das 2.592 EUR.
Des Weiteren sind die Beiträge zur Pensionskasse bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei.
Darüber hinaus können weitere Beiträge in Höhe von 1.800 EUR jährlich steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden, sofern nicht bereits eine pauschal versteuerte Altersversorgung besteht. Dieser Betrag ist jedoch sozialversicherungspflichtig.
Die späteren Rentenleistungen aus der Pensionskasse sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Die "nachgelagerte Besteuerung" ist jedoch für viele Arbeitnehmer vorteilhaft, da sie im Ruhestand häufig über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz verfügen.

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