Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ermöglicht es Ihnen, eine staatlich geförderte Rentenversicherung mit Vermögensschutz aufzubauen.
Sie oder Ihre Mitarbeiter zahlen einen laufenden Beitrag oder einen Einmalbeitrag (z.B. aus einer fälligen Lebensversicherung oder Erbschaft) ein und erhalten daraus eine garantierte monatliche Rente, solange Sie leben. Die Altersvorsorgebeiträge können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Die Rürup-Rente ist insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige sowie Freiberufler attraktiv, da sie einen besonders hohen steuerlichen Vorteil durch den Sonderausgabenabzug nutzen können. Auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der Rürup-Rente. Denn sie unterliegen in den nächsten Jahren noch einem relativ geringen Besteuerungsanteil der Rente und sichern sich damit langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.
Die Rürup-Rente wird, da sie staatlich gefördert wird, entsprechend der Steuersystematik der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt und nachgelagert, d.h. im Rentenalter besteuert. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.

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