Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.
So kann die Beitragshöhe individuell vereinbart werden. Es gibt keine Beitragshöchstgrenzen im Hinblick auf die Steuerfreiheit, wie z.B. bei der Direktversicherung. Deshalb ist die Unterstützungskasse insbesondere für Ihre Führungskräfte bzw. besser verdienenden Mitarbeiter geeignet als Ergänzung zu bereits bestehenden betrieblichen Altersversorgungsverträgen. So lassen sich selbst große Versorgungslücken schließen. Als angesteller Geschäftsführer Ihres Handwerkunternehmens gelten Sie ebenfalls als Angestellter und können von den Vorteilen der Unterstützungskasse profitieren.
Als Arbeitgeber können Sie Lohnnebenkosten einsparen. Zudem sind Ihre Beiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich abziehbar.
Auch für Ihre Mitarbeiter sind die Beiträge in voller Höhe einkommensteuerfrei.
Die Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
Die späteren Kapital- oder Rentenleistungen aus der Unterstützungskasse sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Die "nachgelagerte Besteuerung" ist jedoch für viele Arbeitnehmer vorteilhaft, da sie im Ruhestand häufig über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz verfügen.

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