Die wichtigsten Bürgschaftsarten im Überblick

 

Gewährleistungsbürgschaft

Die (Mängel-)Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers. In Bauverträgen kann der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer einen Sicherheitseinbehalt für Gewährleistungsansprüche vereinbaren. Er beträgt in der Regel 5 % der Auftragssumme. Mit einer durch die MKB gestellten Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt ablösen und dessen Auszahlung fordern.

 

Vertragserfüllungsbürgschaft

In Bauverträgen kann ein Sicherheitseinbehalt für die vertragsmäßigen Ausführungen bis zur Abnahme vereinbart werden. So erhält der Bauherr die notwendige Sicherheit, falls ein Unternehmen den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der vom Auftraggeber von den Abschlagszahlungen einbehaltene Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft abgelöst werden. Im Rahmen eines übernommenen Auftrags haftet der Bürge (hier die MKB) für die vertragsgerechte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen.

 

Vorauszahlungsbürgschaft

Sie dient als Sicherheit für Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen des Auftraggebers auf die zu erbringende Leistung. Die Laufzeit ist abhängig von dem jeweiligen Objekt, die Bürgschaftssumme kann bis zu 25 % des Auftragswertes betragen.

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