
MKB KFZ-POLICE
Vorteile für Firmenkunden bei der R+V-Kfz-Versicherung
Wir alle kennen die Abenteuer des Alltags: Ob ein Unfall beim Rangieren oder ein Glasbruchschaden – immer wieder entstehen ungeplante Kosten. Zur besseren Absicherung bieten wir Ihnen die MKB KFZ-POLICE für klein- und mittelständische gewerbliche Fuhrparks.
Unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Fahrzeugversicherung
sowie speziell auf Ihre Branche abgestimmte Produkte und Leistungen der R+V Versicherung
bieten Ihnen entscheidende Vorteile.
Die besonderen Leistungen in der Kurzübersicht:
- Nur für MEGA Kunden bietet die R+V Versicherung die Branchenpolice schon ab einer Fuhrparkgröße von zwei bis neun motorisierten Fahrzeugen aus den Branchen u.a. des Bauhaupt- und Baunebengewerbe, des Handwerk ohne Bau, sowie der Dienstleistungen an.
- Verbesserte Erst-Einstufungsmöglichkeiten in Schadenfreiheitsklassen: Jedes Fahrzeug beginnt mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 2 in der Haftpflichtversicherung (bei PKW SF 3) und Schadenfreiheitsklasse 3 in der Vollkasko-Versicherung.
- Bessere Schadenfreiheitsklasse für die Erst-Einstufung für das Fahrzeug des Geschäftsführers/ Betriebsinhabers möglich (bis SF 25).
- Bei Pkw werden keine weichen Tarifmerkmale berücksichtigt; Zuschläge für unbegrenzten Nutzerkreis, hohe KM-Laufleistung und gewerbliche Nutzung entfallen.
- Sie können eine Selbstbeteiligung in der Vollkasko und Teilkasko in Höhe von bis zu 10.000 EUR frei wählen.
- Kaskodeckung in Europa
- Glasbruchschäden ohne Selbstbeteiligung
(Eine Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Glasbruchschaden durch eine Verbundglasreparatur behoben wird. - Schäden durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) sind einschließlich Folgeschäden bis 5.000 EUR gedeckt.
- Unfälle mit Tieren, versichert sind Zusammenstöße mit Tieren aller Art.
- Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit. In der Kaskoversicherung wird die Entschädigungsleistung nicht gekürzt, wenn der Schaden durch Sie oder den berechtigten Fahrer grob fahrlässig verursacht wurde.(Ausnahme: Diebstahl und Unfälle durch Alkoholeinfluss oder andere Rauschmittel.)
- Kein Abzug für Wertverbesserungen im Reparaturfall. Unabhängig vom Fahrzeugalter wird in der Kaskoversicherung auf Abzüge „neu für alt“ von Kosten für Ersatzteile, Batterie und Lackierung verzichtet. (Ausnahme: Bereifung sowie Informations-und Unterhaltungssysteme, die älter als 12 Monate sind.)
- Transport auf Fähren. In der Vollkaskoversicherung wird auch dann Entschädigung geleistet, wenn das Fahrzeug während der Überfahrt auf einer Fähre über Bord gespült wird, untergeht oder geopfert werden muss.
- Zulassungskosten. Übernahme der Zulassungsgebühren nach einem Totalschaden oder Totaldiebstahl einschließlich der Kosten für Kennzeichen für das Ersatzfahrzeug, wenn dieses ab dem Tag der Zulassung wieder bei uns kaskoversichert wird.
- Entsorgungskosten. Kann im Totalschadenfall aus den vorhandenen Rest- und Altteilen kein Erlös erzielt werden, übernehmen wir die Kosten für die fachgerechte Entsorgung.
- Überspannungsschäden. Durch Kurzschluss verursachte Überspannungsschäden an
Aggregaten werden bis zu 3.000 EUR ersetzt. - Fahrerschutzversicherung für nur 30 EUR im Jahr (Absicherung des Fahrers gegen Personenschäden)
- Schutzbrief/Schutzbrief Plus (leistet schnelle Hilfe bei Pannen, Unfall und in weiteren Notfällen im In- und Ausland.
Wir erstellen Ihnen ein perönliches Angebot.
Sämtliche Leistungen sind verkürzt dargestellt; Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

