
Kfz-Branchen-Police
Vorteile der R+V-Kfz-Versicherung
Die Pannen des Alltags sind bekannt: Ob ein Unfall beim Rangieren oder ein Glasbruchschaden – immer wieder entstehen ungeplante Kosten bei der Nutzung von Kfz. Die Lösung der R+V Versicherung: Die Kfz-BranchenPolice für klein- und mittelständische gewerbliche Fuhrparks.
Langjährige Erfahrung und Kenntnisse im Bereich Kfz-Versicherungen bilden das solide Fundament, um auf Ihre Branche abgestimmte Produkte und Leistungen anzubieten. Die Kfz-BranchenPolice ist speziell zugeschnitten auf Unternehmen mit einer Fuhrparkgröße von drei bis neun motorisierten Fahrzeugen aus den Branchen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Dienstleistungen, freie Berufe, Genossenschaften, Handel, Industrie, Land- und Forstwirtschaft, Vereine, Verbände, sonstige Organisationen, Öffentlicher Dienst und Gesundheitswesen, Handwerker ohne Bau. Folgende Fahrzeuge können Sie unter anderem innerhalb der Kfz-BranchenPolice versichern: Pkw, Krafträder und Leichtkrafträder, Camping-Kfz, Wohnwagenanhänger, Lieferwagen im Werkverkehr, Anhänger und Auflieger im Werkverkehr, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger, Anhänger Werk- und Privatverkehr.
Die Kfz-BranchenPolice bietet u. a. die besonderen Vorteile:
- Verbesserte Erst-Einstufungsmöglichkeiten in Schadenfreiheitsklassen: Jedes Fahrzeug beginnt mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 2 in der Haftpflichtversicherung (bei PKW SF 3) und Schadenfreiheitsklasse 3 in der Vollkasko-Versicherung.
- Bessere Schadenfreiheitsklasse für die Erst-Einstufung für das Fahrzeug des Geschäftsführers/ Betriebsinhabers möglich (bis SF 25).
- Bei Pkw werden keine weichen Tarifmerkmale berücksichtigt; Zuschläge für unbegrenzten Nutzerkreis, hohe KM-Laufleistung und gewerbliche Nutzung entfallen.
- Eine Selbstbeteiligung in der Vollkasko und Teilkasko kann frei gewählt werden bis zu einer Höhe von 10.000 EUR.
- Günstige, marktgerechte Prämien
- Hohe Deckungssumme von 100 Mio. EUR pauschal in der Haftpflichtversicherung
- Neuwertentschädigung bis 18 Monate nach Erstzulassung bei Totalschaden bzw. bis 12 Monate bei Totaldiebstahl
- Durch Rabattretter oder Rabattschutz können Schlechterstufungen im Schadenfall vermieden werden.
- Werkstattservice
- Keine Kürzung in der Kaskoversicherung, wenn der Schaden durch den Versicherungsnehmer oder den berechtigen Fahrer grob fahrlässig verursacht wurde. Ausnahmen:
- Diebstahl und Unfälle durch Alkohol oder andere Rauschmittel
- Unabhängig vom Fahrzeugalter wird im Reparaturfall in der Kaskoversicherung auf Abzüge „neu für alt“ verzichtet. Ausnahme: Bereifung, Informations- und Unterhaltungssysteme.
- Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz
- Schäden durch Marderbiss sind bis zu 3.000 EUR gedeckt.
- Durch Kurzschluss verursachte Überspannungsschäden an Aggregaten werden bis zu 3.000 EUR ersetzt.
- Fahrerschutzversicherung für nur 20 EUR im Jahr (Absicherung des Fahrers gegen Personenschäden)
- Schutzbrief/Schutzbrief Plus (leistet schnelle Hilfe bei Pannen, Unfall und in weiteren Notfällen im In- und Ausland.
Sprechen Sie uns an. Unsere Versicherungsspezialisten erstellen für Ihr Untenehmen ein individuelles Angebot. Tel. (0 40) 54 88 79 66 – Stichwort: „Kfz-Branchen-Police“.


