Als Geschäftsführer haften Sie unmittelbar und unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen – auch als GmbH-Geschäftsführer. Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung Ihrer Organtätigkeit für einen Vermögensschaden von Ihrem Unternehmen oder Dritten haftbar gemacht werden. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten im Freizeitverein, bergen hohe Risiken, denen sich die Betroffenen oft nicht bewusst sind.
Mit einer D&O Versicherung unseres Versicherungspartners können diese Risiken gezielt reduziert werden. Schon ein fahrlässiger Fehler kann fatale Konsequenzen haben: Denn Führungskräfte haften bei Vermögensschäden ihrem Unternehmen, den Mitgesellschaftern und eventuell auch Dritten gegenüber unmittelbar und unbegrenzt, auch z.B. IT-Sicherheit ist Chefsache.
Im Klartext: Das Privatvermögen ist in Gefahr!
*D&O = Directors & Officers: Im deutschen Rechtssystem z.B. Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände und Aufsichtsräte.