Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen
Bei Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten zahlt generell jede Partei in der 1. Instanz ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Je nach Gehalt können allein die Anwaltskosten im erstinstanzlichen Verfahren mehrere Tausend EUR betragen.
Strafrechtliche Verfahren
Besteht der Verdacht, dass Umweltvorschriften durch den Bauunternehmer nicht eingehalten worden sind, finden sich Unternehmer schnell in einem strafrechtlichen Verfahren wieder. Gleiches gilt bei der Verletzung von Organisationspflichten auf der Baustelle, durch die ein Mitarbeiter zu Schaden kommt. Gute Strafverteidiger rechnen dabei ausschließlich nach Stundenhonorar und nicht nach gesetzlichen Gebühren ab.
Verkehrsrechtsschutz
Ein keiner „Rempler“ kann beim Einparken oder im Straßenverkehr schon mal schnell passieren. Doch was, wenn der Unfallgegner seine Schuld bestreitet. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe. Eine Rechtschutzversicherung schützt Sie vor unerwarteten Kosten und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Mindestlohngesetz (MiLoG):
Gerade in der Baubranche ist die Beschäftigung von Subunternehmern üblich. Zahlt ein vom Bauunternehmer beauftragter Subunternehmer seinen Mitarbeitern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, kann der Mitarbeiter des Subunternehmers den Bauunternehmer direkt auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes verklagen. Auf den Bauunternehmer kommen hier zusätzliche Kosten zu.
Bestrittene Forderungen
Übernahme der Rechtsverfolgungskosten bei bestrittenen Forderungen im Rahmen der Forderungsausfallversicherung.