Inkasso für Handwerker

Die Lösung bei überfälligen Rechnungen

Vorteile Inkasso: Forderungseinzug, Anwaltliche Zahlungsaufforderung und Kontrolle Zahlungseingang

MKB INKASSO

„Das MKB Inkasso in hilft Ihnen schnell und kompetent mit einem speziell für das Handwerk entwickelten Forderungseinzug.“

Wir unterstützen Ihre Interessen bei überfälligen Rechnungen in allen Phasen: Von der Sichtung und Prüfung der Unterlagen, über die Klärung offener Fragen und das anwaltliche Aufforderungsschreiben bis zur Klärung vor Gericht (Mahnbescheid/ Klage).

DIE WICHTIGSTEN VORTEILE IM ÜBERBLICK

  • Nie mehr Ärger mit säumigen Zahlern.
  • Sichtung und Prüfung der Unterlagen.
  • Klärung offener Fragen (telefonisch).
  • Anwaltliches Aufforderungsschreiben an Ihren Schuldner mit Fristsetzung, Zinsen & Kostenersatz.
  • Befindet sich der Schuldner mit der Zahlung in Verzug, trägt er die Anwaltsgebühren.
  • Kontrolle des Zahlungseinganges.

Inkasso für Handwerker: Leistung im Detail

Die Leistung des MKB INKASSO wird als Anwaltsinkasso bei Beauftragung der Kanzlei Becker erbracht. MKB INKASSO hilft Ihnen schnell und kompetent mit einem speziell für das Handwerk entwickelten Forderungseinzug.

Zahlt Ihr Kunde nicht, wird Kontakt mit dem Schuldner aufgenommen. Eventuelle Einwände werden mit Ihnen abgestimmt. Sollte auch nach der Kontaktaufnahme keine vollständige Zahlung erfolgen, oder der Anspruch zurückgewiesen werden, erhalten Sie eine schriftliche Stellungnahme mit einer Empfehlung über das weitere Vorgehen.

Wenn Sie nach dem ersten Schreiben und der Kontaktaufnahme keine weiteren Schritte in die Wege leiten wollen (z.B. weil Mängel an der Leistung vorliegen oder Sie sich außergerichtlich geeinigt haben), reduzieren sich die Kosten auf lediglich 75,00 Euro zzgl. MwSt.

Der Forderungseinzug wird fortgesetzt, wenn von Ihnen keine schriftliche Mitteilung über die Beendigung erfolgt oder vorher (zur Beschleunigung) schon eine Abstimmung in die Wege geleitet wurde.

Eine gerichtliche Klärung (Mahnbescheid/Klage) wird nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen und nur mit einer gesonderten Bevollmächtigung der Kanzlei Becker veranlasst. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Hälfte der Verfahrensgebühr wird auf die bisherigen Gebühren angerechnet.