Die Leistung des MKB INKASSO wird als Anwaltsinkasso bei Beauftragung der Kanzlei Becker erbracht. MKB INKASSO hilft Ihnen schnell und kompetent mit einem speziell für das Handwerk entwickelten Forderungseinzug.
Zahlt Ihr Kunde nicht, wird Kontakt mit dem Schuldner aufgenommen. Eventuelle Einwände werden mit Ihnen abgestimmt. Sollte auch nach der Kontaktaufnahme keine vollständige Zahlung erfolgen, oder der Anspruch zurückgewiesen werden, erhalten Sie eine schriftliche Stellungnahme mit einer Empfehlung über das weitere Vorgehen.
Wenn Sie nach dem ersten Schreiben und der Kontaktaufnahme keine weiteren Schritte in die Wege leiten wollen (z.B. weil Mängel an der Leistung vorliegen oder Sie sich außergerichtlich geeinigt haben), reduzieren sich die Kosten auf lediglich 75,00 Euro zzgl. MwSt.
Der Forderungseinzug wird fortgesetzt, wenn von Ihnen keine schriftliche Mitteilung über die Beendigung erfolgt oder vorher (zur Beschleunigung) schon eine Abstimmung in die Wege geleitet wurde.
Eine gerichtliche Klärung (Mahnbescheid/Klage) wird nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen und nur mit einer gesonderten Bevollmächtigung der Kanzlei Becker veranlasst. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Hälfte der Verfahrensgebühr wird auf die bisherigen Gebühren angerechnet.