PSD2

Einheitliche Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen

Am 14. September 2019 wurde die sogenannte "zweite Stufe" der Umsetzung der "Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)" wirksam. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen sowie die Verbesserung des Verbraucherschutzes im europäischen Wirtschaftsraum. Damit wird das Online-Banking noch sicherer. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Änderungen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Anmeldung im Online-Banking mit 2-Faktor TAN-Abfrage seit 11.12.2019

Zukünftig werden Sie mindestens alle 90 Tage beim Login im Online-Banking aufgefordert, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren (diese verwendete TAN wird Ihnen nicht berechnet). Bei der Auslösung von Zahlungen erfolgt grundsätzlich die Abfrage einer TAN.

Die erste regelmäßige 2-Faktor Online-Banking Anmeldung hat ab 11.12.2019 zu erfolgen. Das System weißt Sie beim Login automatisch darauf hin und verlangt die Erzeugung einer TAN.

Online-Banking auf www.mkbag.de und VR-BankingApp

Änderung bei der Anmeldung im Online-Banking über unsere Internetseite

Zukünftig werden Sie mindestens alle 90 Tage beim Login im Online-Banking aufgefordert, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren (diese verwendete TAN wird Ihnen nicht berechnet). Bei der Auslösung von Zahlungen erfolgt grundsätzlich die Abfrage einer TAN.

Änderung bei der Nutzung der VR-Banking-App

Bei der Anmeldung in der VR-BankingApp entfällt die Eingabe einer TAN, da durch die sogenannte Gerätebindung eine starke Kundenauthentifizierung erreicht wird. Zur Herstellung der Gerätebindung müssen Sie einmalig eine TAN eingeben. Mit der neuesten Version der VR-BankingApp wird Ihnen ein entsprechender Hinweis zur Einrichtung der Gerätebindung angezeigt. Alternativ können Sie dies auch in den Einstellungen der VR-BankingApp einrichten. Sollten Sie die Gerätebindung nicht eingerichtet haben, müssen Sie beim Login zusätzlich eine TAN eingeben.

Umsatzabfragen im Online-Banking und Zahlungsverkehrsprogrammen

Bei der Abfrage von Umsätzen, die älter als 90 Tage sind, muss aus Sicherheitsgründen künftig ebenfalls eine zusätzliche TAN eingegeben werden (diese verwendete TAN wird Ihnen nicht berechnet).

Durch einen aktuellen Fehler im Online-Banking-Portal erfolgt bei Auswahl der Umsätze im Zeitraum "Alle Umsätze" immer eine TAN Abfrage. Um diesen Fehler zu umgehen verwenden Sie bitte einen anderen Zeitraum z.B. "4 Wochen".

Starke Kundenauthentifizierung in Drittanbieterprogrammen und Apps

Nutzen Sie in Zahlungsverkehrsprogrammen Dritter (z.B. Starmoney) oder Apps Ihren VR-NetKey mit PIN muss auch hier alle 90 Tage eine TAN zur starken Kundenauthentifizierung bei der Anmeldung eingegeben werden.

Der Hersteller des Programms bzw. der App muss diese Möglichkeit der starken Kundenauthentifizierung jedoch mit einem Update freischalten. Bitte aktualisieren Sie Ihre Programme bzw. Apps und gehen Sie bei Problemen hier direkt auf den Hersteller zu.

Zahlungsverkehrsprogramme mit HBCI-Sicherheitsdatei

Wir werden den Zugangsweg via "HBCI-Sicherheitsdatei" auch nach dem 14.09.2019 weiter betreiben. Für Sie ändert sich im Abruf für unsere Konten innerhalb Ihres Zahlungsverkehrsprogramms somit nichts.

Bitte achten Sie jedoch darauf, dass Ihre Software auf einem aktuellen Stand ist. Gemäß der PSD2-Richtlinie muss ab diesem Zeitpunkt jede Software einmalig vom Hersteller an einer zentralen Stelle registriert werden. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie beim Hersteller Ihres Zahlungsverkehrsprogramms.

Automatische Abmeldung im Online-Banking nach 5 Minuten Inaktivität

Aus Sicherheitsgründen und den Vorgaben der PSD2 Richtlinie erfolgt ab sofort nach 5 Minuten (bisher 15 Minuten) ohne Aktionen eine automatische Abmeldung aus dem Online-Banking-Portal. Sie können die automatische Abmeldung verhindern indem Sie eine Aktion (z.B. Umsatzabfrage, Überweisung usw.) durchführen. Nach jeder Aktion setzt sich die Abmeldezeit wieder automatisch auf 5 Minuten.

Sicherheit von Zahlungen im Internet wird weiter erhöht

Wir legen großen Wert darauf, dass Ihr Online-Banking, Ihr Banking mit der VR-BankingApp sowie Kartenzahlungen auf höchstem Sicherheitsniveau erfolgen. Die von uns angebotenen TAN-Verfahren erfüllen bereits heute die aktuellen Sicherheitsanforderungen.

Zudem werden die durch Sie beauftragten Überweisungen mittels eines Sicherheitssystems, eines sogenannten Fraud-Detection-System bewertet und geprüft. Dadurch können beispielsweise Abweichungen und Unstimmigkeiten festgestellt werden. Sollte hierbei der Verdacht eines Betruges aufkommen, werden weitere Prüfungen durch uns eingeleitet. Gegebenenfalls kann es dann zur direkten Ablehnung einer betrugsverdächtigen Überweisung oder Rückfragen kommen.

Zugriff auf Ihr Konto über Drittanbieter

Sie können auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto auch mittels Kontoinformationsdiensten, Zahlungsauslösediensten und von Ihnen ausgewählten sonstigen Drittanbietern zugreifen. Ihre Einwilligung vorausgesetzt, dürfen diese für Sie über eine sogenannte "Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister" Zahlungen auslösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abrufen, also zum Beispiel von Ihrem Girokonto oder Geschäftskonto. Da diese Drittanbieter nunmehr gesetzlich reguliert und beaufsichtigt werden, dürfen Sie Ihre Authentifizierungselemente wie zum Beispiel Online-PIN und -TAN bei einem von Ihnen ausgewählten Kontoinformationsdienst, Zahlungsauslösedienst oder einem sonstigen Drittanbietern verwenden. Mit der Zugriffsverwaltung im Online-Banking können Sie sehen, welche Drittanbieter Sie berechtigt haben. Sie können dort auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen. Sofern Sie sonstige Drittanbieter nutzen, empfehlen wir Ihnen, diese sorgfältig auszuwählen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie die Zugriffsverwaltung nutzen möchten. Wir stellen Ihnen diese dann zur Verfügung.

Geschäftsbedingungen bzw. Sonderbedingungen

Neue Fassungen der Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen

Mit der PSD2 sind neue gesetzliche Bestimmungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang gelten auch bei uns neue Fassungen der mit Ihnen vereinbarten Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr. Ferner werden auch diverse Sonderbedingungen geändert. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich notwendige Anpassung, die für alle Banken verpflichtend ist. Die ab 14.09.2019 gültigen Fassungen finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich AGB.