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Empfängerüberprüfung

Sicher überweisen mit Empfängerüberprüfung (VoP)

Für weniger Fehlüberweisungen und mehr Sicherheit.

Was ist die Empfängerüberprüfung?

Verification of Payee kurz erklärt

Die Empfängerüberprüfung – auch Verification of Payee (VoP) – ist eine zusätzliche Sicherheitsstufe beim Überweisen. Bevor Ihre SEPA-Zahlung ausgelöst wird, gleichen wir den eingegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Innerhalb weniger Sekunden erhalten Sie eine klare Rückmeldung und können Daten bei Bedarf korrigieren, bevor Geld fehlgeleitet wird. 

Die Empfängerüberprüfung beruht auf einer EU-Verordnung zu Instant Payments, die verpflichtet, für Standard- und Echtzeitüberweisungen einen Namen-IBAN-Abgleich bereitzustellen.

Gut zu wissen: VoP erhöht die Sicherheit und reduziert Tippfehler sowie manche Betrugsrisiken – ersetzt aber nicht Ihre Aufmerksamkeit. Prüfen Sie bei Abweichungen Empfängerangaben sorgfältig, insbesondere bei neuen Zahlungspartnern.

Was ändert sich ab Oktober 2025?

Ab Oktober 2025 wird die Empfängerüberprüfung (VoP) zum Standard: Vor dem Auslösen jeder SEPA-Überweisung – auch Instant Payments – erhalten Sie automatisch eine Rückmeldung, ob Name und IBAN zusammenpassen. Für Sie ändert sich sonst wenig: Die Anzeige erscheint direkt im Zahlungsprozess, ist kostenfrei und hilft, Eingaben zu prüfen, bevor Sie freigeben. 

So funktioniert es

  1. Daten eingeben
    Empfängername und IBAN wie auf Rechnung oder Vertrag erfassen.
  2. Rückmeldung erhalten
    Innerhalb weniger Sekunden erscheint ein Hinweis zur Übereinstimmung von Name und IBAN.
  3. Entscheiden und abschließen
    Je nach Hinweis Zahlung freigeben, Angaben korrigieren oder den Vorgang abbrechen.

Hinweise und nächste Schritte

  • Übereinstimmung
    Alles passt, die Zahlung kann freigegeben werden
  • Nahezu Übereinstimmung
    Kleine Abweichung (z.B. Schreibweise). Kurz prüfen und gegebenenfalls vorgeschlagenen Namen übernehmen
  • Keine Übereinstimmung
    Name und IBAN passen nicht zusammen. Auftrag nicht freigeben und Daten klären
  • Prüfung nicht möglich
    Momentan keine Auskunft der Empfängerbank. Eingaben sorgfältig prüfen oder später erneut versuchen

Hinweise für Unternehmer

Zukünftig sollten Ihre Kundinnen und Kunden – wie bisher auch – bei Überweisungen auf Ihr Unternehmenskonto stets Ihren offiziellen Firmennamen verwenden (eingetragen im Handelsregister, inkl. Rechtsform und Zusätzen). Wenn Sie diesen Namen konsequent in allen Vorlagen und Zahlungsblöcken angeben und ihn dort sichtbar als Empfängername aufführen, übernehmen Zahler die Angaben in der Regel wortgenau. Das erhöht die Chance auf eine klare Übereinstimmung in der Empfängerüberprüfung, vermeidet Rückfragen und sorgt dafür, dass Zahlungen schneller und reibungsloser ankommen. Kurz: Saubere, einheitliche Daten bei Ihnen führen zu korrekt eingegebenen Daten bei Ihren Kunden.

Häufige Fragen

Gilt die Empfängerüberprüfung für alle Überweisungen?

Ja, bei Einzelüberweisungen (Standard oder Echtzeit) findet die Prüfung immer statt. Bei Sammelüberweisungen können Unternehmen auf die Überprüfung auf eigenen Wunsch und Risiko verzichten.

Wer trägt das Risiko, wenn trotz Abweichung freigegeben wird?

Wird eine Zahlung trotz „nahezu“ oder „keine Übereinstimmung“ autorisiert, verbleibt das Risiko einer Fehlleitung beim Zahlenden. Die Bank wird hierfür nicht haftbar.

Kann eine Zahlung abgewiesen werden, obwohl die Empfängerüberprüfung eine Übereinstimmung ergeben hat?

Ja. Die Empfängerüberprüfung ist ein der Ausführung des Kundenauftrags vorgelagerter Prozess. Unabhängig vom VoP-Ergebnis gelten die bisherigen Gründe für eine Ablehnung weiterhin (z. B. fehlende Deckung, Limitüberschreitung, formale/technische Prüfungen).

Wie gehe ich mit Abweichungen („Nahezu“/„Keine Übereinstimmung“) um?

Vor Freigabe: Empfängerdaten (Schreibweise, Rechtsform, Zusätze) prüfen und korrigieren. Teilfreigaben innerhalb eines Sammelauftrags sind nicht vorgesehen; ggf. Auftrag verwerfen und nur korrekte Zahlungen neu einreichen.

Wie sorge ich dafür, dass Zahlungen häufiger „Übereinstimmung“ ergeben?

Konsequente Stammdatenpflege: pro Kreditor eine Schreibweise gemäß öffentlichem Register (inkl. Rechtsform/Zusätzen), Varianten vermeiden (&/und, Bindestriche, Umlaute). Das senkt „Nahezu/Keine“-Meldungen spürbar.

Was muss auf unseren Rechnungen und Vorlagen stehen?

Den offiziellen Firmennamen exakt wie beim Konto hinterlegt (Registerbezeichnung inkl. Rechtsform). Ergänzen Sie im Zahlungsblock einen Hinweis, diesen Namen als Empfängernamen zu verwenden; so vermeiden Sie Verzögerungen beim Zahlungseingang. 

Können zusätzlich Handelsnamen/Alias berücksichtigt werden?

Zusätzliche Empfängernamen können für die Überprüfung aufgenommen werden. Sie finden einen Auftrag hierzu unter "Downloads / Hilfen".

Ab wann gilt das alles verbindlich?

Die neuen Abläufe starten bankseitig ab 05.10.2025; spätestens ab 09.10.2025 wird VoP im Euro-Raum vor Autorisierung durchgeführt.

Downloads / Hilfen