Pflichtinformationen

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung.

Anbieter

MKB Mittelstandskreditbank AG
Fangdieckstraße 45
22547 Hamburg

Tel.: 040 548879-0
Fax.: 040 548879-33

E-Mail: info@mkbag.de

Vertreten durch den Vorstand:
Hendrik Held und Eike Schenk

Die MKB Mittelstandskreditbank AG ist als
gebundener Versicherungsvertreter nach
§34d Abs. 4 der Gewerbeordnung tätig.

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register

Deutscher Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 EUR/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Registernummer: D-22ZF-ZJAAB-70

Die Beratung erfolgt auf Basis der Produkte der
R+V Versicherungs AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

E-Mail: ruv@ruv.de
Telefon: 0800 533-1112

Anschrift Schlichtungsstellen

Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Ombudsmann Private Kranken-
und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Es bestehen keine Beteiligungen an und von Versicherungsunternehmen.

Die MKB Mittelstandskreditbank AG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V. Die Provision ist in der von Ihnen an die R+V zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG.

Wir bieten in diesem Zusammenhang seit dem 14.03.2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weiteren Informationen nutzen Sie bitte www.fiduciagad.de/xs2asandbox-test.

Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich. Für bankfachliche Fragen steht Ihnen in unserem Institut der Kundenservice zur Verfügung. Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle zur Verfügung.

Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website (www.berlin-group.org) und das NISP–Projekt (www.nisp.online).

Benachrichtigung über Währungsumrechnungen bei Kartenzahlungen im EWR

Transparenzregeln beim Einsatz Ihrer girocard oder Debit-/Kreditkarte

Beim Einsatz Ihrer girocard oder Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard oder Visa innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten neue Transparenzregeln. Diese betreffen Auszahlungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen in einem Land des EWR mit einer vom Euro abweichenden EWR-Währung.

Sie haben die Möglichkeit, Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt elektronisch zu erhalten. Diese Informationen versenden wir separat für jede zu Ihrem Zahlungskonto ausgestellte Karte.

Detaillierte Informationen sowie die Möglichkeit zur Beauftragung dieser Benachrichtigungen finden Sie in folgendem PDF-Dokument:

Auftrag zur Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR zu einer anderen EWR-Währung