Ein Sicherheitseinbehalt kann meistens durch eine Bürgschaft abgelöst werden. Dies bietet für beide Parteien Vorteile.
Dem Handwerker steht, wenn ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft gedeckt wird, die volle Auftragssumme sofort zu. Er muss nicht ein paar Jahre warten, ehe der einbehaltene Betrag ausgezahlt wird.
Er steht damit finanziell besser da, und kann diese Liquidität für Finanzierungen und Sicherheiten seinerseits verwenden.
Außerdem sinkt der Verwaltungsaufwand enorm.
Aber die Stellung eines Sicherheitseinbehaltes über eine Bürgschaft hat auch weitere positive Effekte und Chancen auf ganz anderer Ebene. Durch die Bürgschaft zeigt der Handwerker dem Auftraggeber ein professionelles Auftreten. Er zeigt, dass er seine Verpflichtungen ernst nimmt.
Auch gibt die Bürgschaft dem Kunden ein Gefühl der Sicherheit und die nötigen Mittel stehen für den Fall der Fälle immer noch zur Verfügung.
Ein Sicherheitseinbehalt ist etwas, was Handwerker gewohnt sind. Aber er wird nicht geliebt. Mit der Stellung einer Bürgschaft kann der Handwerker aber diesem gelassen entgegensehen und dies sogar als vertrauensbildende Maßnahme seinen Kunden selber anbieten.
Denn mit einer Bürgschaft kann man sicherstellen, dass der komplette Betrag des Auftrages zur Verfügung steht und dem Auftraggeber die Vertragserfüllung sichergestellt ist.