Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist heutzutage kaum wegzudenken. Eine attraktive Zusatzleistung für Mitarbeiter, die begehrt ist. Schließlich kann man sich so um seine Altersvorsorge noch besser kümmern. Und ist damit natürlich auch ein Mittel zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung. Und es besteht ein gesetzlicher Anspruch.
Aber das Gesetz hat nur einen Rahmen vorgegeben. Details für eine betriebliche Altersversorgung muss der Betrieb selber regeln.
Und deshalb gibt es die Versorgungsordnung.