Grundfähigkeitsversicherung

Finanzieller Schutz, wenn die Dinge nicht mehr so sind wie bisher.

GRUNDFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Sie können sich auf Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Ihre scharfen Sinne verlassen. Was aber, wenn diese plötzlich nicht mehr funktionieren? Dann springt unsere Grundfähigkeitsversicherung ein. Sie versichert neben den körperlichen Grundfähigkeiten auch den Verlust der menschlichen Sinne wie Hören, Sehen, Schmecken, Riechen, Tasten, Fühlen und die Körperbalance. Sichern Sie mit unserer Grundfähigkeitsversicherung Ihre Fähigkeiten ab.

 

DIE WICHTIGSTEN VORTEILE IM ÜBERBLICK

  • Monatliche Rente bei Beeinträchtigung oder Verlust bestimmter Grundfähigkeiten
  • Absicherung bereits bei Verlust einer einzigen versicherten Grundfähigkeit

 

 

So funktioniert die Grundfähigkeitsversicherung

Mit unserer Grundfähigkeitsversicherung versichern Sie körperliche Grundfähigkeiten wie z. B

  • Gebrauch einer Hand
  • Heben und Tragen
  • Knien oder Bücken
  • Sehen und Sprechen

Außerdem ist neben den anderen Sinnen Ihr Tastsinn sowie das Riechen und Schmecken mitversichert. Wenn eine oder mehrere dieser versicherten Fähigkeiten beeinträchtigt sind oder Sie sie ganz verlieren, erhalten Sie eine monatliche Rente.

Darum ist die Grundfähigkeitsversicherung eine gute Wahl:

Unsere Grundfähigkeitsversicherung bietet viele Vorteile. Ein ganz entscheidender ist: Ihre Absicherung greift bereits bei Verlust einer einzigen versicherten Grundfähigkeit. Sie erhalten dann die finanziellen Leistungen unabhängig davon, ob Sie weiter arbeiten können oder wollen.

Ein weiterer Vorteil: der sogenannte Prognosezeitraum beträgt wie bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung nur 6 Monate. Das bedeutet für Sie, bereits wenn Sie eine Grundfähigkeit für 6 Monate verloren haben oder voraussichtlich verlieren werden, erhalten Sie Ihre Rente, und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Verlusts.

Für wen kommt eine Grundfähigkeitsversicherung in Frage:

Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein geeigneter Schutz für

  • bestimmte Berufsgruppen, die überwiegend körperlich/handwerklich tätig sind, wie z. B. Mechatroniker/in, Elektroinstallateur/in, Chemikant/in, Maler/in, Dachdecker etc.
  • Selbstständige
  • Berufe aus dem sozialen Bereich

 

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