Gewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft oder Vorauszahlungsbürgschaft

Wir bürgen für Sie

Bürgschaften fürs Handwerk

Ob großer Handwerksbetrieb, kleiner Familienbetrieb oder selbstständiger Handwerker: Die Bürgschaften der MKB schonen die Liquidität des Handwerksbetriebs.

Schonen Sie Ihre Liquidität. Denn der Sicherheitseinbehalt Ihres Auftraggebers steht Ihnen gegen Stellung einer Bürgschaft zu. Sie haben ein Ablösungsrecht des Sicherheitseinbehalts durch eine Bürgschaft: zum Beispiel als Gewährleistungsbürgschaft, aber auch für andere Fälle haben wir die richtige Bürgschaft für Sie!

Vorteile unserer Bürgschaft im Überblick:

  • Reduzierung Ihrer Finanzierungskosten um bis zu 80 %.
  • Individueller Rahmen passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen.
  • Sie bleiben jederzeit liquide.
  • Keine Bereitstellungskosten.
  • Bürgschaftsabruf online schnell und unbürokratisch.
Gewährleistungsbürgschaft

Die (Mängel-) Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers. In Bauverträgen kann der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer einen Sicherheitseinbehalt für Gewährleistungsansprüche vereinbaren. Er beträgt in der Regel 5 % der Auftragssumme. Mit einer durch die MKB gestellten Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt ablösen und dessen Auszahlung fordern.

Vertragserfüllungsbürgschaft

In Bauverträgen kann ein Sicherheitseinbehalt für die vertragsmäßigen Ausführungen bis zur Abnahme vereinbart werden. So erhält der Bauherr die notwendige Sicherheit, falls ein Unternehmen den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der vom Auftraggeber von den Abschlagszahlungen einbehaltene Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft abgelöst werden. Im Rahmen eines übernommenen Auftrags haftet der Bürge (hier die MKB) für die vertragsgerechte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen.

Vorauszahlungsbürgschaft

Eine Vorauszahlungsbürgschaft dient als Sicherheit für Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen des Auftraggebers auf die zu erbringende Leistung. Die Laufzeit ist abhängig von dem jeweiligen Objekt, die Bürgschaftssumme kann bis zu 25 % des Auftragswertes betragen.