Wir informieren Sie nicht nur über die Änderung das Betriebsrentenstärkungsgesetz „BRSG“, sondern beraten Sie auch über Risiken und bieten mit dem MKB Versicherungsservice Lösungen an!
Das seit 2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) reformiert die betriebliche Altersversorgung (bAV). Besonders für kleine und mittlere Unternehmen werden stärkere Anreize geschaffen, die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu fördern. Einige Gesetzesänderungen betreffen alle Arbeitgeber, die bereits eine bAV anbieten. Sie sollten Ihre bestehenden Versorgungsordnungen umgehend auf Änderungsbedarf prüfen und überarbeiten. Ziel: Die Betriebsrenten für alle Beteiligten optimieren.